Seit Jahren bietet Amara Allelein mit ihrem Team in der Praxis SAMARA – Zentrum für ganzheitliche Massagen selbige an. Das Angebot reicht dabei von ‚Ayurveda & Wellness‘ bis zur zertifizierten Tantramassage TMV®. Die mit großem Aufwand umgebauten Räumlichkeiten liegen in einem allgemeinen Wohngebiet im Ortsteil Essen-Rüttenscheid. Als nun ein Bauantrag zur Erweiterung/Nutzungsänderung gestellt wurde, lehnte die Baubehörde diesen ab. Dies erfolgte mit Hinweis darauf, es handele sich bei der Praxis um einen an dem Standort nicht zulässigen bordellartigen Betrieb. „Diese Entscheidung war für uns ein Schock, da sogar der Weiterbetrieb untersagt werden sollte“, sagt Inhaberin Allelein und ergänzt: „Wir konnten unseren Vermieter dafür gewinnen, gemeinsam den Rechtsweg gegen diese behördliche Fehleinschätzung einzuschlagen.“
Im Rahmen eines Ortstermins machte sich die zuständige Richterin des VG Gelsenkirchen im Juli 2019 ein eigenes Bild von den Praxisräumen des SAMARA und beschäftigte sich eingehend mit den verschiedenen dort angebotenen Massagen. Die von der Baubehörde als eine sexuelle Dienstleistung im Sinne der Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) gesehene Tantramassage ließ sie sich genau erklären. Sie kam danach in ihrer Urteilsbegründung zu folgendem Ergebnis: „Ein unbefangener objektiver Beobachter wird […] ohne das spezielle Wissen, dass eine ‚Ganzheitliche Massage‘ auch den Intimbereich umfassen kann, nicht auf die Idee kommen, es mit einem bordellartigen Betrieb zu tun zu haben, sondern eher von einem ‚Wellness-Massagestudio‘ ausgehen. […] Auch die Praxisräume erinnerten mehr an ein [solches]. […]. Ferner sind alle in der konkreten Praxis tätigen Massierenden und auch die Praxis selbst vom TMV zertifiziert. […] Dies ist im vorliegenden Fall ebenfalls ein Indiz dafür, es nicht mit einem bordellartigen Betrieb […] zu tun zu haben.“
Das Urteil des VG Gelsenkirchen (5 K 4649/18) ist aus Sicht des Tantramassage-Verbandes (TMV) dabei ein wichtiges Signal für andere Behörden in Deutschland. Diese wissen aufgrund des ProstSchG oft nicht, wie sie auf ähnlicher Basis arbeitende Anbieter rechtlich einordnen sollen.
Über die generelle Bedeutung der inzwischen rechtskräftigen Gerichtsentscheidung ergänzt der Vorsitzende des Berufsverbandes Olaf Göbel: „Unsere seit über 15 Jahre geleistete Arbeit für die Weiterentwicklung des Berufsbilds und die Qualifikation zur Tantramassage TMV® wird immer mehr gesellschaftlich anerkannt. Wir bieten einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem der gesamte Körper auf selbstverständliche und natürliche Art berührt wird. Letztendlich dient eine Tantramassage TMV® nicht nur der Entspannung. Sie kann förderlich für die Gesunderhaltung von Körper, Seele und Geist sein. Es ist schön zu sehen, dass unsere Verbandsarbeit mit Ausbildung und Zertifizierung zu diesem positiven Urteil beigetragen hat.“