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2019-11 // Urteil in NRW – Sieg für die Tantramassage TMV®

Seit Jahren bietet Amara Allelein mit ihrem Team in der Praxis SAMARA – Zentrum für ganzheitliche Massagen selbige an. Das Angebot reicht dabei von ‚Ayurveda & Wellness‘ bis zur zertifizierten Tantramassage TMV®. Die mit großem Aufwand umgebauten Räumlichkeiten liegen in einem allgemeinen Wohngebiet im Ortsteil Essen-Rüttenscheid. Als nun ein Bauantrag zur Erweiterung/Nutzungsänderung gestellt wurde, lehnte die Baubehörde diesen ab. Dies erfolgte mit Hinweis darauf, es handele sich bei der Praxis um einen an dem Standort nicht zulässigen bordellartigen Betrieb. „Diese Entscheidung war für uns ein Schock, da sogar der Weiterbetrieb untersagt werden sollte“, sagt Inhaberin Allelein und ergänzt: „Wir konnten unseren Vermieter dafür gewinnen, gemeinsam den Rechtsweg gegen diese behördliche Fehleinschätzung einzuschlagen.“

Im Rahmen eines Ortstermins machte sich die zuständige Richterin des VG Gelsenkirchen im Juli 2019 ein eigenes Bild von den Praxisräumen des SAMARA und beschäftigte sich eingehend mit den verschiedenen dort angebotenen Massagen. Die von der Baubehörde als eine sexuelle Dienstleistung im Sinne der Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) gesehene Tantramassage ließ sie sich genau erklären. Sie kam danach in ihrer Urteilsbegründung zu folgendem Ergebnis: „Ein unbefangener objektiver Beobachter wird […] ohne das spezielle Wissen, dass eine ‚Ganzheitliche Massage‘ auch den Intimbereich umfassen kann, nicht auf die Idee kommen, es mit einem bordellartigen Betrieb zu tun zu haben, sondern eher von einem ‚Wellness-Massagestudio‘ ausgehen. […] Auch die Praxisräume erinnerten mehr an ein [solches]. […]. Ferner sind alle in der konkreten Praxis tätigen Massierenden und auch die Praxis selbst vom TMV zertifiziert. […] Dies ist im vorliegenden Fall ebenfalls ein Indiz dafür, es nicht mit einem bordellartigen Betrieb […] zu tun zu haben.“

SAMARA – Zentrum für ganzheitliche Massagen

Das Urteil des VG Gelsenkirchen (5 K 4649/18) ist aus Sicht des Tantramassage-Verbandes (TMV) dabei ein wichtiges Signal für andere Behörden in Deutschland. Diese wissen aufgrund des ProstSchG oft nicht, wie sie auf ähnlicher Basis arbeitende Anbieter rechtlich einordnen sollen.
Über die generelle Bedeutung der inzwischen rechtskräftigen Gerichtsentscheidung ergänzt der Vorsitzende des Berufsverbandes Olaf Göbel: „Unsere seit über 15 Jahre geleistete Arbeit für die Weiterentwicklung des Berufsbilds und die Qualifikation zur Tantramassage TMV® wird immer mehr gesellschaftlich anerkannt. Wir bieten einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem der gesamte Körper auf selbstverständliche und natürliche Art berührt wird. Letztendlich dient eine Tantramassage TMV® nicht nur der Entspannung. Sie kann förderlich für die Gesunderhaltung von Körper, Seele und Geist sein. Es ist schön zu sehen, dass unsere Verbandsarbeit mit Ausbildung und Zertifizierung zu diesem positiven Urteil beigetragen hat.“

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Sexualpraktikergesetz statt Prostituiertenschutzgesetz

2017-07 // Ein neues Gesetz

Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) aus Sicht des TMV

Am 1. Juli 2017 trat das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) deutschlandweit in Kraft. Der Berufsverband für Tantramassage kritisiert die sehr weit gefasste neue Definition des Begriffes „Prostitution“.

Im Laufe der politischen Diskussion war nie die Rede von zertifizierten TantramasseurInnen oder anderen Anbietern von zertifizierter ganzheitlicher Körperarbeit. Dennoch müssen wir uns nun mit dieser Rechtsunsicherheit auseinandersetzen und unter Umständen von Gerichten klären lassen, welche der neuen Regelungen Anwendung finden.

SexualpraktikergesetzJegliche Art von gewerbsmäßiger Berührung im Intimbereich als ungelernte oder gar unfreiwillige Prostitution aufzufassen, passt eher in den Geist der 50er und 60er Jahre und zeigt unserer Meinung nach einen blinden Fleck der Politik.

Es wird vollkommen übersehen, dass heute in einem sehr weiten Spektrum mit Sexualität gearbeitet wird und dass in vielen dieser Bereiche das ProstSchG keinen Sinn macht und sogar im Wege stehen wird.

Seriöse Praxen für Tantramassage TMV® sind längst mit Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten vernetzt, die Tantramassagen TMV® für ihre Klienten empfehlen, wo sie selbst nicht helfen können oder dürfen. Wir verstehen unsere Arbeit als Beitrag zu einer aufgeklärten und fortschrittlichen sexuellen Kultur, zu selbstbestimmtem sexuellen Lernen und zu mehr Lebensqualität im Sinne der WHO-Definition von „Sexueller Gesundheit“.

Wir fordern daher eine Überarbeitung dieses neuen Gesetzes und mittelfristig eine zukunftsweisende Neuordnung unseres Berufsstandes durch ein eigenes Sexualpraktikergesetz.

Lesen sie ab hier auch unsere ausführliche Stellungnahme, in der wir u.a. darauf eingehen, was die Tantramassage TMV® ist, wie wir die Absicht des Gesetzgebers verstehen und wo wir uns von dem unterscheiden, was üblicherweise unter Prostitution verstanden wird. Die Stellungnahme (und eine Kurzfassung davon) kann ganz unten auf der Seite auch als PDF heruntergeladen werden.

Stellungnahme des Tantramassage-Verbandes e.V. zum Prostituiertenschutzgesetz

Seit dem 1. Juli 2017 gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG), das im Herbst 2016 von der großen Koalition unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend beschlossen wurde. Dieses Gesetz wird nicht nur massive Auswirkungen auf den Rotlichtbereich haben, sondern betrifft u. U. auch die Tantramassage.

Der TMV als Berufsverband der seriösen und ganzheitlichen Tantramassage TMV® im deutschsprachigen Raum fordert eine Anpassung des Gesetzes und mittelfristig ein neues Sexualpraktikergesetz für diesen neuen Berufsstand. 

1. Unser Anliegen

Das „Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen“ (ProstSchG) wurde am 07. 07. 2016 vom Bundestag mit den Stimmen der großen Koalition beschlossen und am 21. 10. 2016 amtlich verkündet. Es ergänzt das Prostitutionsgesetz von 2002 und trat am 01. 07. 2017 in Kraft. Am 31. 12. 2017 enden die letzten Übergangsfristen.

Das Gesetz ist erkennbar in der Absicht konzipiert worden, kriminelle Machenschaften im Rotlichtbereich zu erschweren (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Drogenmissbrauch, etc.), und problematischen Folgen der Liberalisierung von 2002 entgegenzuwirken (z.B. Flatrate-Sex, Preis-Verfall etc.). Außerdem soll die vermutete massive Steuerhinterziehung in dem Bereich unterbunden und ein Gewerbezweig geordnet werden, der bislang weitgehend ungeregelt geblieben ist.

Diese Intentionen erkennen wir an. Ob das Gesetz in diesem Sinne hilfreich sein wird, bezweifeln wir.

Unabhängig davon, wie man zur Prostitution allgemein und zur Sinnhaftigkeit, Wirksamkeit und Verfassungsmäßigkeit des neuen Gesetzes steht, kritisieren wir die sehr weit gefasste Definition des Begriffes „Prostitution“. Im Laufe der politischen Diskussion war nie die Rede von zertifizierten TantramasseurInnen oder anderen Vertretern ganzheitlicher sexueller Körperarbeit, dennoch müssen wir uns nun mit dieser Rechtsunsicherheit auseinandersetzen und unter Umständen von Gerichten klären lassen welche der neuen Regelungen sinnvoll sind.

§2 Abs. 1: Eine sexuelle Dienstleistung ist eine sexuelle Handlung mindestens einer Person an oder vor mindestens einer anderen unmittelbar anwesenden Person gegen Entgelt oder das Zulassen einer sexuellen Handlung an oder vor der eigenen Person gegen Entgelt.

Auch wenn vermutlich alle, die sich näher mit Tantra, Tantramassage, Sexological Bodywork o.ä. beschäftigt haben, den Gedanken absurd finden, ist diese Definition so pauschal, dass Tantramassage und ähnliche Formen von sexueller Körperarbeit darunter verstanden werden könnten.

Diese Sichtweise, jegliche Art von gewerbsmäßiger Berührung im Intimbereich als ungelernte oder gar unfreiwillige Prostitution aufzufassen, passt eher in den Geist der 50er und 60er Jahre und zeigt unserer Meinung nach einen blinden Fleck der Politik. Es wird vollkommen übersehen, dass heute in einem sehr weiten Spektrum mit Sexualität gearbeitet wird und dass in vielen dieser Bereiche das ProstSchG keinen Sinn macht und sogar im Wege stehen wird.

In Deutschland leben und arbeiten zahlreiche Pioniere der zertifizierten Tantramassage und anderer Körperarbeits- bzw. Bodywork-Methoden. Hier ist eine neue Berufsgruppe entstanden, die nicht nur besonders umfassende Entspannung und Wohlbefinden vermittelt, sondern auch eine Lücke in unserem Gesundheitswesen schließt, indem sie zum Beispiel Menschen, die Missbrauch und sexuelle Traumata erlebt haben, Paaren, die sich eine erfüllende Sexualität wünschen sowie Frauen und Männern, die ihre Erlebnisfähigkeit überhaupt erst kennenlernen wollen, adäquate Hilfestellungen gibt.

Diese Berufe gehören augenscheinlich und völlig zu Recht nicht zur anvisierten Zielgruppe. Ihre Angehörige bedürfen des Schutzes durch das neue Gesetz nicht. Sie sehen sich durch die zu befürchtende Einordnung – und damit oft einhergehende Stigmatisierung – als „Prostituierte“ bzw. „Betreiber einer Prostitutionsstätte“ in ihrem Bemühen verkannt und torpediert, ihrer wichtigen, wirksamen und wertvollen ganzheitlichen Arbeit am Menschen eine breitere öffentliche Aufmerksamkeit und Wertschätzung zu geben.

Aus diesem Grund brauchen und fordern wir eine Änderung des neuen Gesetzes für die betreffenden Berufe, v.a. für die von uns vertretene Tantramassage TMV®.

Eine echte und zukunftsweisende Alternative wäre längerfristig ein neu zu schaffendes Sexual-praktikergesetz, das der Tatsache Rechnung trägt, dass in den letzten Jahrzehnten neue Berufsbilder entstanden sind, die durch die bisherigen Regelungen nicht sinnvoll erfasst werden.

 2. Wer wir sind

Der Tantramassage-Verband e.V. (TMV) ist der Berufsverband der seriösen und ganzheitlichen Tantramassage TMV® im deutschsprachigen Raum. Er wurde 2004 gegründet und besteht aus Masseurinnen, Masseuren, Massage-Praxen und Ausbildungsinstituten, die eine gemeinsame Vision verbindet und die viel Geld und Zeit in eine fundierte Ausbildung investiert haben.

Eines der Hauptanliegen des TMV ist die Qualitätssicherung und damit v.a. die stetige Weiterentwicklung der Ausbildungsstandards. Denn vor allem durch das hohe Niveau an Kenntnissen und Fähigkeiten und die Professionalität der Masseurinnen und Masseure in den TMV-Praxen genießen diese einen Ruf als seriöse und fundiert arbeitende Anbieter.

Ein weiteres Hauptanliegen ist die Öffentlichkeitsarbeit bzw. die Aufklärung darüber, was die Tantramassage TMV® eigentlich ist. Der Verband wurde im Jahre 2004 auch deshalb gegründet, um Ausübende und Praxen zukünftig vor behördlichen Maßnahmen zu schützen, die unserer Ansicht nach in erster Linie auf einem falschen Verständnis der Tantramassage beruhen.

Unser Berufsverband ist Inhaber der Wortmarke „TMV®“, deren Nutzung nur unseren Mitgliedern gestattet und an die Einhaltung unserer Qualitätsstandards gebunden ist. Die Wortmarke dient v.a. dazu, unsere Arbeit von Anbietern unterscheidbar zu machen, die eine deutlich weniger fundierte Ausbildung haben. Und natürlich auch, sie von „Trittbrettfahrern“ abzugrenzen. Der Begriff „Tantramassage“ an sich ist nicht geschützt und auch nicht schützbar.

Nähere Informationen über den TMV finden sich auf unserer Website www.Tantramassage-Verband.de. Auch wenn wir hier natürlich in erster Linie für die Mitglieder unseres eigenen Berufsverbandes sprechen, möchten wir darauf hinweisen, dass es noch weitere qualitativ hochwertige Anbieter im Bereich Tantramassage und sexueller Körperarbeit gibt, die z.B. in dem vom TMV unabhängigen, internationalen Verzeichnis „Trusted Bodywork“ aufgelistet sind.

Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
www.trustedbodywork.com Landkarte – alle Anbieter mit Ausbildung.

3. Tantra und die Entstehung der tantrischen Körperarbeit

An dieser Stelle möchten wir einige Zeilen zu Tantra und zu unserem Verständnis von Tantramassage schreiben, da dies Begriffe sind, die auf sehr unterschiedliche, komplexe und teilweise auch fragwürdige Weise verwendet werden.

Tantra ist eine spirituelle Tradition aus Indien und als solche eine Strömung sowohl im Hinduismus als auch im Buddhismus. In der tantrischen Lehre wird die Welt mit all ihren Phänomenen als direkter Teil des „Göttlichen“ gesehen und nicht als etwas, was parallel zum Göttlichen existiert. Das Göttliche hat dieser Sichtweise zufolge die Welt also nicht nur hervorgebracht, sondern die Welt ist mit jedem Detail vollkommen und in jedem Moment Teil des Göttlichen. Es existiert daher keine Unterscheidung zwischen „heilig“ und „profan“ und es gibt auch kein Konzept von „Sünde“. Moralische Kategorien mögen bedeutsam sein, sind aber aus tantrischer Sicht „nur“ von Menschen gemacht. Eine zentrale Bedeutung hat jedoch die Entwicklung eines wachen Bewusstseins, wozu v.a. meditative Praktiken dienen.

Aufgrund des im wahrsten Sinne des Wortes ganzheitlichen, natürlichen und unbefangenen Umgangs mit allen Erscheinungsformen des Lebens wird auch die Sexualität als etwas Wertvolles angesehen, als etwas Natürliches, Menschliches und daher eben auch Göttliches. Sexuelle Techniken (alleine und mit Partner) sind neben Meditation, Atemtechniken und Yoga-Übungen Bestandteil der Praxis im klassischen Tantra. Dies alles dient der Befreiung von den (v.a. mentalen) Fesseln unseres Daseins und der Bewusstseinserweiterung. In den meisten tantrischen Traditionen finden wir ferner eine sehr hohe Wertschätzung des „weiblichen Prinzips“, welches hier im Gegensatz zu den großen monotheistischen Religionen als gleichwertig zum „männlichen Prinzip“ angesehen wird. Das heute sehr verbreitete Hatha-Yoga entstammt übrigens derselben tantrischen Tradition, auch wenn dies in der gewöhnlichen Yoga-Praxis heutzutage keine große Rolle mehr spielt.

Durch spirituell Suchende gelangten die tantrischen Ideen seit dem ausgehenden 19 Jhd. auch nach Europa, v.a. aber seit den späten 60er Jahren des 20. Jhd. Hierbei wurden Grundzüge der tantrischen Lehren und einzelne Techniken mit Methoden aus dem Bereich Selbsterfahrung, Psychologie und v.a. Körperpsychotherapie verbunden. Aus dieser Verbindung entstand das, was viele Neo-Tantra nennen. Als besonders zeitgemäß werden dabei das tantrische Prinzip „alles ist göttlich“ empfunden und die hohe Wertschätzung, die das Weibliche genießt. Für viele Menschen ist (Neo-) Tantra zudem eine Möglichkeit, die eigene Körperlichkeit und Sexualität neu zu erleben und zu kultivieren.

Parallel dazu entstand seit den 80er Jahren auch die Tantramassage in ihrer heutigen Form als eine Verbindung von Massage, Sinnlichkeit und tantrischer Philosophie. 90% von dem, was man im Internet zum Stichwort „Tantra“ findet, zählt zum Neo-Tantra und zur tantrischen Körperarbeit.

Tantra ist also alles andere als „Sex mit Räucherstäbchen“ und die Tantramassage TMV® ist keine besonders raffinierte Art, Prostitution mit Massage zu verbinden – um einige häufige Vorurteile aufzugreifen. Und sie sind beide auch das genaue Gegenteil von Jugendwahn, Pornosucht und Schamlippenverkleinerung. Vielmehr sehen wir uns durch die Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO von „Sexueller Gesundheit“ in unserem Bemühen bestätigt, einen wichtigen Aspekt von Gesundheit abzudecken und ins rechte Licht zu rücken, in dem sich viele Menschen allein gelassen fühlen:

„Sexuelle Gesundheit ist untrennbar mit Gesundheit insgesamt, mit Wohlbefinden und Lebensqualität verbunden. Sie ist ein Zustand des körperlichen, emotionalen, mentalen und sozialen Wohlbefindens in Bezug auf die Sexualität und nicht nur das Fehlen von Krankheit, Funktionsstörungen oder Gebrechen. Sexuelle Gesundheit setzt eine positive und respektvolle Haltung zu Sexualität und sexuellen Beziehungen voraus sowie die Möglichkeit, angenehme und sichere sexuelle Erfahrungen zu machen, und zwar frei von Zwang, Diskriminierung und Gewalt. Sexuelle Gesundheit lässt sich nur erlangen und erhalten, wenn die sexuellen Rechte aller Menschen geachtet, geschützt und erfüllt werden.“
(Quelle: WHO, abgerufen im Juni 2017)

 4. Die Tantramassage TMV®

Die Tantramassage TMV® ist ein respektvolles und ausgiebiges Massage- und Verehrungsritual, bei dem der ganze Körper berührt und massiert wird. Der Intimbereich wird im ganzheitlichen Ansatz auf harmonische und natürliche Weise mit einbezogen. Das bedeutet unter anderem, dass der Orgasmus nicht das Ziel der Massage ist, er aber auch nicht vermieden wird. Diese ganzheitliche, natürliche und absichtslose Haltung zum Thema Sexualität und Orgasmus unterscheidet die Tantramassage TMV® ganz wesentlich von zielgerichteten Angeboten z.B. aus dem Rotlichtbereich, die teilweise ebenfalls mit dem ungeschützten Begriffen „Tantra“ bzw. „Tantramassage“ beworben werden.

„ein positives Körpergefühl komplett neu zu erleben, als etwas, was ihnen ursprünglich innewohnt und ihnen nicht nur unter günstigen Umständen von einem geeigneten Partner geschenkt wird…“

Sexualität, sexuelle Empfindungen und damit verbundene emotionale und körperliche Themen spielen also in der Tantramassage TMV® eine größere Rolle, sind jedoch niemals getrennt von anderen Ebenen des Erlebens, wie etwa körperlicher Entspannung, dem Zulassen und Ausdrücken von Emotionen, dem Gefühl als Mensch und insbesondere als Mann oder Frau verehrt und wertgeschätzt zu werden, etc. Die Tantramassage TMV® verfolgt vielmehr einen pädagogischen und gesundheitsfördernden Ansatz:

Es geht darum, sich vollständig als Mensch zu erleben und als solcher wertgeschätzt und verehrt zu werden – einschließlich der eigenen Sexualität. Für viele Menschen geht es ganz wesentlich darum, Sexualität und ein positives Körpergefühl komplett neu zu erleben, u.a. als etwas, was ihnen ursprünglich innewohnt und ihnen nicht nur unter günstigen Umständen von einem geeigneten Partner geschenkt wird oder eben nicht.

Dieser Wechsel des Fokus weg vom Partner und hin zu sich selbst und dem unmittelbaren Geschehen im eigenen Körper macht den Weg erst frei für eine wirkliche Begegnung von Mensch zu Mensch. Vor allem natürlich in einer Liebesbeziehung, aber eben auch in quasi ritualisierter und überpersönlicher Form im professionellen Rahmen einer Tantramassage. Für Männer bedeutet dieses neue Erleben von Sexualität oft, die Fokussierung auf genitale Stimulation und Orgasmus in Frage zu stellen, Langsamkeit und ein breiteres Spektrum an Empfindungen schätzen zu lernen, ganz passiv und empfangend zu sein u.v.m.

Frauen wiederum erleben in einer Tantramassage oft zum ersten Mal, dass es um sie selbst geht, dass sie nicht nur „Erfüllungsgehilfin“ für den Partner sind und dass Sexualität mehr sein kann als der Kitt in einer Beziehung. Sie erfahren – oft unter Tränen – eine umfassende Verehrung und Wertschätzung ihres Körpers und ihrer Weiblichkeit, losgelöst von sexuellen Ambitionen und unabhängig von ihrem äußeren Erscheinungsbild. Manche Frauen erleben auch zum ersten Mal komplexere und tiefere Dimensionen ihrer Sexualität, seien es vaginale Orgasmen, Ganzkörperorgasmen oder weibliche Ejakulation. Nicht wenige Frauen erleben im geschützten Rahmen einer ganzheitlichen Tantramassage auch ihren ersten Orgasmus überhaupt.

Damit die Tantramassage in diesem Sinne (und auch in weiteren, hier nicht genannten Aspekten) ihren Beitrag zur sexuellen Gesundheit leisten kann, sind klare und professionelle Rahmenbedingungen wichtig, die Kernbestandteil unseres Selbstverständnisses sind:

  • In Tantramassagen TMV® findet unter keinen Umständen genitaler, analer oder oraler Geschlechtsverkehr statt.
  • Tantramasseurinnen und -masseure stellen ihren Körper nicht zur Verfügung und es geht auch nicht darum, die körperlichen Eigenschaften oder Reize der Masseurin bzw. des Masseurs in den Vordergrund zu stellen.
  • Relevant sind nur deren professionelle Massage- und Berührungsfähigkeiten. Dies wird z.B. dadurch unterstrichen, dass
    • Tantramasseurinnen und -masseure mit Gesicht zu erkennen sind,
    • keine Personen in Dessous oder in aufreizenden Posen zu sehen sind,
    • die Ausbildungsqualifikationen aufgelistet sind,
    • die Ausübenden beiden Geschlechtern angehören und
    • dass alle Altersgruppen von ca. Mitte 20 bis ca. Mitte 60 anzutreffen sind.
  • Die Massage-Empfangenden sind passiv und bestimmen nicht den Ablauf und die Details der Massage. Auf Wunsch können natürlich einzelne Anwendungen ausgeschlossen werden. Gerade mit Blick auf Menschen, die sexuelle Übergriffe erlitten haben, findet immer ein ausführliches Vorgespräch statt.
  • Mögliche sexuelle Wünsche der empfangenden Person sind nicht in Form von „Zusatzleistungen“ verhandelbar.

Die Kunden der Tantramassage TMV® sind zu ca. 60% männlich und zu ca. 20% weiblich, weitere 20% bilden Paare. Der Anteil der Frauen und Paare steigt seit Jahren, was wir u.a. auf fundierte Berichte im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und in seriösen Magazinen zurückführen.

Nicht wenigen Kunden helfen unsere Massageangebote, sich nach Krisensituationen wie sexuellen Traumata, Partnerschaftsproblemen oder Störungen im sexuellen Selbstbewusstsein unter kompetenter Begleitung wieder ihrer eigenen Körperlichkeit anzunähern. Andere nutzen sie, um die eigene Liebesfähigkeit zu stärken, die eigene Lustkompetenz zu entdecken oder die geistige, emotionale und spirituelle Dimension ihrer Körperlichkeit zu entfalten.

5. Die Tantramassage-Ausbildungen des TMV

Der TMV hat in seiner Ausbildungsordnung Mindestvorgaben für Tantramassage-Ausbildungen definiert. Seminaranbieter, die diese Vorgaben erfüllen, können nach einem zusätzlichen persönlichen Überprüfungsprozess und einer 2jährigen Testphase als „offizieller Ausbilder des TMV“ anerkannt werden und Prüfungen anbieten, deren Bestehen zu einem Zertifikat als „Tantramasseurin TMV®“ bzw. „Tantramasseur TMV®“ führt und zum Tragen des entsprechenden Titels befugt. Zurzeit gibt es drei offizielle Ausbildungsinstitute und zwei weitere, die sich in der erwähnten Testphase befinden.

Inhalte der Tantramassage-Ausbildungen im Rahmen des TMV sind nicht nur die Vermittlung von Massage-Techniken, sondern auch persönliche Selbsterfahrung und Reflexion, da die Ausübung der Tantramassage naturgemäß ein hohes Maß an persönlicher Integrität und Reife erfordert, die von den Ausbildern u.a. in Supervisionen überprüft wird.

Die Ausbildungen dauern i.d.R. zwischen neun und achtzehn Monaten und kosten inkl. Über-nachtungs- und Verpflegungskosten ca. zwischen 4.000 € – 6.000 €.

6. Die bisherige gesellschaftliche Anerkennung der Tantramassage TMV®

Ab Mitte der 80er Jahre gab es die ersten Angebote für sinnlich-tantrische Massagen und die ersten Bücher und Workshops zu diesem Thema. Seither wurde die tantrische Körperarbeit in den Massage- und Ausbildungsinstituten stetig weiterentwickelt und hat sich mittlerweile als eine Form der ganzheitlichen, körpernahen Begleitung und Unterstützung im deutschsprachigen Raum und auch im europäischen Ausland weit verbreitet.

Die 2006 bzw. 2008 erschienenen Bücher der TMV-Ausbilderin Michaela Riedl zum Thema weibliche und männliche Intimmassage („Yoni-Massage – Entdecke die Quellen weiblicher Liebeslust“ bzw. „Lingam-Massage – Die Kraft männlicher Sexualität neu erleben“) wurden Bestseller. Zahlreiche Berichte machten das Thema Tantramassage mehr und mehr gesellschaftsfähig (WDR, Focus, Süddeutsche Zeitung, Brigitte etc.).

In ihrem aktuellen Buch „Rotlicht“ beschreibt Nora Bossong den gesamten Rotlichtbereich äußerst kritisch und ablehnend – nur nicht die Tantramassage. In einem Interview „Die Welt“ vom 13.02.2017 sagt sie dazu:

„Bei der Tantramassage geht es eben nicht um reine Triebabfuhr, sondern um Körperwahrnehmung, Entschleunigung, Berührung. Man übt keine Macht aus, erniedrigt nicht. Es muss nicht auf dem schnellsten Weg zum Orgasmus kommen.“

Unser Berufsstand ist vernetzt mit Ärzten, Heilpraktikern und Therapeuten, die unsere Klienten an uns verweisen, wo sie selbst nicht weiterhelfen können und dürfen. Wir verstehen unsere Arbeit als Beitrag zu einer modernen, aufgeklärten und fortschrittlichen sexuellen Kultur, zu selbstbestimmtem sexuellem Lernen und zu einer höheren Lebensqualität, für die eine gesunde Sexualität essenziell ist.

Vor der Verhandlung im Verwaltungsgericht Köln

Die Ausbildung nach den Qualitätsstandards unseres Verbandes ist als berufsvorbereitende Ausbildung anerkannt und bei den Ausbildungsträgern daher nach §4 Nr. 21 a) bb) UStG umsatzsteuerbefreit. Hierzu gibt es ein entsprechendes Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln vom 13. Mai 2015 (24 K 7822/13). Zur Anwendung der Massage in unseren Praxen und Instituten gibt es ebenfalls einschlägige Gerichtsurteile, die zum Beispiel mit Blick auf die Vergnügungssteuer feststellen, dass es sich bei unseren Praxen explizit nicht um bordellähnliche Einrichtungen handelt und dass die der Prostitution oft zugeordneten Milieuprobleme in unserem Arbeitsfeld nicht anzutreffen sind (z.B. Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 03. Juli 2014).

7. Wer biete diese Arbeit an?

Anbieter der Tantramassage TMV®

  • sind zu 90% weiblich,
  • sind fast ausschließlich deutscher oder mitteleuropäischer Herkunft,
  • sind überwiegend zwischen 30 und 55 Jahre alt,
  • haben einen eher bürgerlichen Hintergrund,
  • sind überdurchschnittlich gebildet (Abitur, Hochschulabschluss, etc.),
  • kombinieren die Tantramassage oft mit anderen (z.B. therapeutisch bzw. heilpraktisch anerkannten) Behandlungen,
  • sind sehr gesundheitsbewusst,
  • pflegen oft einen alternativen Lebensstil, interessieren sich z.B. für Yoga und Meditation,
  • arbeiten alleine oder in größeren Praxen auf selbständiger Basis,
  • arbeiten i.d.R. in Teilzeit.

Selbstbewusste Frauen und Männer, die eine anspruchsvolle und kostenintensive Berufs-ausbildung zur/ zum TantramasseurIn TMV® abgeschlossen haben, müssen nicht vor oder bei der Ausübung ihrer Arbeit geschützt werden. Sie entstammen weder prekären Verhältnissen noch sind sie bereit, ihren Körper „anzubieten“ und sich zum Objekt der Erfüllung sexueller Bedürfnisse zu machen.

Wir sind im Gegenteil der Meinung, dass die Verbreitung von tantrischem Wissen und eben auch der Tantramassage viel zu einem glücklicheren und tieferen Verständnis und Kontakt der Geschlechter untereinander beitragen kann. Männer kommen in der Regel mehr mit ihrem Körper und ihren Emotionen in Kontakt, werden als sexuelle Wesen ganzheitlicher, während Frauen v.a. an sexuellem Selbstbewusstsein gewinnen. Frauen, die sich intensiver mit dem Weg des Tantra beschäftigt haben, sehen sich mehr als autonome, selbstbestimmte und aktive sexuelle Wesen und treten entsprechend eigenverantwortlich und selbstbewusst auf.

Aus unserer Sicht ist der Beruf der Tantramasseurin also auch ein Beitrag zu einer gelungenen Emanzipation und Befreiung der Frau. Die Bedenken hinsichtlich einer sexuellen Unterdrückung und Objektifizierung von Frauen sind bezogen auf unser Tätigkeitsfeld genauso absurd wie die Vermutung krimineller oder mafiöser Strukturen

 8. Warum das ProstSchG unseren Beruf bedroht

Durch die sehr pauschale, undifferenzierte und unserer Meinung nach rückschrittliche Definition von Prostitution im ProstSchG sind nun auch Tätigkeitsfelder betroffen, die nicht in bordellähnlichen Einrichtungen stattfinden und die mit ihrem ganzheitlichen, spirituellen oder komplementärmedizinischen Ansatz auch im allgemeinen Verständnis sehr weit vom üblichen Bild der Prostitution entfernt sind. Das spiegelt sich auch in zahlreichen Rückmeldungen von Kunden und Kundinnen, die auf das neue Gesetz mit Unverständnis reagieren. Denn auch wenn es – rein äußerlich und sehr oberflächlich betrachtet – Gemeinsamkeiten zwischen Tantramassage sowie anderen Formen sexueller Körperarbeit und der Prostitution geben mag, so sind die Unterschiede doch essentiell.

Die Ausübenden der Tantramassage TMV®, die Praxis-Inhaber, die Ausbilder und auch die Empfänger dieser Massage sehen ihr Handeln in keiner Weise im Kontext der Prostitution. Dies widerspricht dem Selbstverständnis unserer Arbeit und unserer Vision einer neuen und ganzheitlicheren sexuellen Kultur ebenso wie dem Konzept der Tantramassage und dem äußeren und inneren Geschehen dabei.

Der Beruf der Prostituierten ist nicht nur in Deutschland sozial stigmatisiert. Wer als Prostituierte oder Prostituierter bekannt oder erkennbar ist, wird entweder abgelehnt, bemitleidet, nicht für voll genommen oder unaufgefordert mit „therapeutischen“ Ratschlägen überhäuft. Ferner gibt es mögliche juristische und wirtschaftliche Konsequenzen, z.B. im Bereich Sorgerecht, Arbeitsrecht oder Mietrecht und möglicherweise auch bei der Einreise in bestimmte Länder.

Aufgrund des massiven Konfliktes im Selbstverständnis, der Stigmatisierung und auch der juristischen und wirtschaftlichen Konsequenzen ist zu befürchten, dass massiv Arbeitsplätze und Arbeitskräfte aus dem Bereich der seriösen Tantramassage verloren gehen. Dies ist insbesondere dort zu befürchten, wo es Schnittmengen mit therapeutischen Massagen und heilpraktischen Anwendungen gibt. Wir sehen darin einen Rückschritt für die sexuelle Gesundheit und Selbstbestimmung in unserer bisher von Aufklärung und Emanzipation geprägten Gesellschaft.

9. Unsere Forderungen

Im Interesse des Strebens nach einer offenen, aufgeklärten, toleranten und in jeder Hinsicht gesunden Gesellschaft ist dringend dafür Sorge zu tragen, dass Anbieter von seriöser und ganzheitlicher sexueller Körperarbeit nicht unter die Regelungen des ProstSchG fallen, sei es durch Änderungen am Gesetz oder durch begleitende Ausführungsbestimmungen des Bundes. Eine Möglichkeit hierzu wäre z.B. eine Ausnahme für Mitglieder bestimmter Berufsverbände (wie des TMV), die entsprechende Qualitätsstandards garantieren oder eine generelle Differenzierung zwischen zertifizierter und ungelernter sexueller Körperarbeit. Ersatzweise gibt es die Möglichkeit, den kommunalen Behörden vor Ort eine Prüfung und Entscheidung im Einzelfall zu ermöglichen.

Wir fordern konkret:

  • Zertifizierung statt Registrierung.
  • Zertifizierte Tantramassage bzw. ganzheitliche Massage wird als eigenes Berufsfeld anerkannt, gefördert und gewürdigt.
  • Personen, die eine zertifizierte Tantramassage-Ausbildung abgeschlossen haben oder sich in Ausbildung befinden, werden vom ProstSchG ausgenommen.
  • Betriebsstätten, in denen überwiegend zertifizierte Anbieter arbeiten, werden nicht anders behandelt als Praxen für Wellnessmassage oder Physiotherapie.

10. Ausblick / Vision

Wir brauchen kein Prostituiertenschutzgesetz, sondern ein „Sexualpraktikergesetz“, also eine eigene berufsrechtliche Regelung, die ähnlich wie das Heilpraktikergesetz funktioniert und die ganze Bandbreite der Tätigkeiten abbildet. Die Ausarbeitung eines solchen Gesetzes sollte im Dialog mit den jeweiligen Berufsverbänden und Ausbildern geschehen, zum Beispiel dem

  • Tantramassage-Verband (TMV)
  • Berufsverband der GesundheitspraktikerInnen, Praxisfeld Sexualkultur (BfG)
  • European Association of Sexological Bodyworkers (EASB)
  • Berufsverband für erotische und sexuelle Dienstleistungen (BesD)

Die ausführliche Stellungnahme als pdf: Stellungnahme TMV (Lang)
Und als Kurzfassung: Stellungnahme TMV (Kurz)

Martina Weiser im Studio des DLF zum Thema ProstSchGInterview mit Martina Weiser zum neuen Prostituiertenschutzgesetz beim Deutschlandfunk am 1. Juli 2017 hier als Podcast

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