Die Aufgabe von Tantramasseurinnen / Tantramasseure ist es, das Wissen über den Menschen zu vermehren und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des einzelnen und der Gesellschaft einzusetzen. Sie achten die Würde und Integrität des Individuums und setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein.
Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz. Tantramasseurinnen / Tantramasseure sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand der fachlichen Erkenntnis zu halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind. In einem Tätigkeitsfelde, in dem es noch wenig wissenschaftlich anerkannte Standards gibt, orientieren sich Tantramasseurinnen / Tantramasseure am Grundsatz wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmäßig den Erfolg ihrer Interventionen. Zugleich ergreifen sie alle notwendigen Maßnahmen, um die Wohlfahrt derer, mit denen sie arbeiten, zu schützen.
Die Richtlinien des TMV e.V. geben verbindliche Regeln für das professionelle Verhalten von Tantramasseurinnen / Tantramasseure vor. Sie finden nicht nur auf berufliche Kontexte im engeren Sinne Anwendung, sondern haben für die Berufsangehörigen in ihrer Eigenschaft als Tantramasseurinnen / Tantramasseure in allen Lebenssituationen bindenden Charakter.
Die gemeinsamen Richtlinien des der TMV e.V. sind Ausdruck des Selbstverständnisses Berufs der Tantramasseurin / des Tantramasseurs. Sie vermitteln den Berufsangehörigen eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe, anhand derer ihre Tätigkeiten öffentlich überprüfbar werden. Auf diese Weise dienen die im folgenden aufgestellten Regeln der inneren Ordnung des Berufsstandes und ermöglichen bei Nichteinhaltung von Normen entsprechende Sanktionen.
Richtlinien für die Ausstattung und Arbeitsweise von Praxen des Tantramassage-Verbands
1. Räumliche Ausstattung
Eine Praxis des TMV e.V. muss über separate Geschäftsräume verfügen. Die Räumlichkeiten müssen einen Vorraum bzw. Flur, einen oder mehrere Behandlungsräume, sowie eine benutzungsfähige Dusche und WC haben. Die Behandlungsräume müssen Tageslicht haben, für die übrigen Räume ist dies nicht erforderlich. Die Räumlichkeiten müssen täglich gereinigt werden. Die Praxen des TMV bieten jedem Klienten frische und hygienisch einwandfreie Handtücher und Laken.
2. Werbung und Praxisschilder
Eine Praxis des TMV wird auf der Homepage des TMV gelistet. Dabei werden die feste Adresse sowie der vollständige Name mindestens einer verantwortlichen Person aufgeführt. Die Praxen des TMV sollten ein Praxisschild aufweisen, das sie als alternative Massagepraxen erkennbar macht. Ist dies nicht der Fall, muss zumindest das Klingelschild auf die Massagepraxis hinweisen. Privatwohnungen oder Räume, die nach außen den Anschein von privatem Wohnraum erwecken, sind nicht als Praxisräume des TMV zulässig. Massageanbietern des TMV wird empfohlen, in ihrer Werbung keine aufreizenden und zweideutigen Darstellungen zu verwenden. Werbetexte und Bildmaterial anderer Praxen werden nicht ungefragt verwendet. Die Werbung muss transparente und verbindliche Angaben über Preise und Dauer der Angebote ausweisen. Es dürfen keine nachträglichen oder zusätzlichen Gebühren erhoben werden.
3. Angebote der Mitglieder
Eine Praxis des TMV bietet zertifizierte Tantramassage, ganzheitliche Körperarbeit und Sexualcoachings an. Die zertifizierte Tantramassage TMV ist eine fundierte Ganzkörpermassage, die den Intimbereich mit einbezieht. Die Klienten und Klientinnen empfangen die Massage unbekleidet.
Eine Praxis des TMV kann auch darüber hinaus auch andere Angebote haben, wenn diese eindeutig bezeichnet und nicht als Tantramassagen ausgewiesen werden.
Anbieter, die neben Tantramassagen sexuelle Dienstleistungen wie Geschlechtsverkehr oder sexuellen Austausch im weiteren Sinne anbieten, können nicht in den TMV aufgenommen werden.
Ebenfalls nicht aufgenommen werden Anbieter, die Massagen unter einer Stunde anbieten, die den Genitalbereich mit einbeziehen.
Ist die Übereinstimmung der Massagetätigkeit eines antragstellenden Instituts mit der Tantramassage unklar, wird dem Antragsteller ein Testbesuch abgestattet. Gegen Erstattung einer Prüfungsgebühr und nach Vorabsprache wird ein vom Vorstand des TMV bestellter Klient anonym eine Testmassage absolvieren und dem Vorstand berichten. Die Prüfungsgebühr setzt sich aus den Kosten für eine Massage und einer Fahrtkostenpauschale zusammen.
4. Fortbildung
Für alle aktiv mit Klienten arbeitenden Mitglieder des TMV gilt eine Fortbildungspflicht von jährlich 20 Stunden. Massagepraxen des TMV müssen für ihre MitarbeiterInnen jährliche Fortbildungen im Umfang von mindestens 20 Stunden nachweisen. Die Fortbildung muss einen erkennbaren inhaltlichen Bezug zur Tantramassage haben. Die Mitglieder des TMV berichten dem Vorstand über ihre Fortbildungsaktivitäten. Dies ermöglicht allen Einrichtungen des TMV, langfristige Empfehlungen und Angebote im Fortbildungsbereich zu entwickeln und auf eine Qualitätssicherung der Tantramassage hinzuwirken.
5. Ethische Richtlinien, Umgang mit Grenzen
Die Tantramassage dient dem Wohlbefinden und persönlichen Wachstum des Menschen und ist in ihrer Zielsetzung mit anderen heilkundlichen Anwendungen und Dienstleistungen vergleichbar. Anbieter des TMV verpflichten sich zu einem achtsamen und respektvollen Umgang mit ihren Klienten.
Insbesondere bleiben die Grenzen gewahrt, die im Vorgespräch für den Rahmen der zertifizierten Tantramassage TMV gemeinsam mit der Klientin/dem Klienten definiert wurden. Das bezieht sich insbesondere auf die Frage ob und wie umfangreich der Intimbereich berührt werden darf.
Geschlechtsverkehr oder anderer sexueller Austausch ist NICHT Teil der zertifizierten Tantramassage TMV
Tantramasseurinnen/Tantramasseure verpflichten sich selbst gemäß § 203 StGB zu handeln und über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt.
Das Angebot ist jeder Person zugänglich. Insbesondere darf niemand aufgrund von Geschlecht, Religion oder vermeintlicher oder tatsächlicher Herkunft ausgeschlossen werden. Auch körperliche Eigenarten wie Körperbehinderungen dürfen nicht dazu führen, dass eine Person ausgeschlossen wird.
6. Stellung zu Kollegen und anderen Berufsgruppen
Tantramasseurinnen/Tantramasseure schulden ihren Berufskollegen Respekt und üben keine unsachliche Kritik an deren Berufsausübung. Tantramasseurinnen/Tantramasseure versuchen nicht, durch unlautere Handlungsweisen Kollegen aus ihren Tätigkeitsfeldern zu verdrängen oder ihnen Aufträge zu entziehen. Tantramasseurinnen/Tantramasseure, die standeswidriges Verhalten bei Kollegen zu erkennen glauben, sollen diese zunächst vertraulich darauf hinweisen.
Vor Einleitung eines strafrechtlichen Beleidigungs- oder Verleumdungsverfahrens oder eines zivilrechtlichen Abmahn- oder Unterlassungsverfahrens gegen Kollegen sollten Tantramasseurinnen/Tantramasseure zunächst den Vorstand des TMV e. V. anrufen und dort eine Entscheidung herbeizuführen.
Beschäftigen Tantramasseurinnen/Tantramasseure Kollegen als Angestellte oder freie Mitarbeiter, so haben sie diesen dem Berufsstand und der vereinbarten Tätigkeit angemessene Verträge anzubieten. Beschäftigen Tantramasseurinnen/Tantramasseure Mitarbeiter und Hilfskräfte, so haben sie diesen angemessene Arbeitsbedingungen und der jeweiligen Tätigkeit entsprechende schriftliche Verträge anzubieten.