Das ProstituiertenSchutzGesetz und die Tantramassage TMV® – eine Chronologie

13.07.2023 – Die TMV-Massagepraxis Ayana gewinnt vor dem Amtsgericht Essen. Dabei wurde das Urteil vom 01.07.2021 (s.u.) und der Bußgeldbescheid der Stadt Essen von 2020 aufgehoben, der erlassen wurde, da die Inhaberin Amara Allelein ihre Massagepraxis nicht als Prostitutionsstätte gem. ProstituiertenSchutzGesetz angemeldet hat. Die Richterin sieht im Ayana keine Prostitutionsstätte und bemängelt, dass das Gesetz gerade wegen des in ihm sehr weitgefassten Prostitutionsbegriffes keine Einzelfallprüfung vorsieht. Parallel zum Bußgeldbescheid wurde 2020 von der Stadt Essen eine Untersagung des Betriebes einer (angeblichen) Prostitutionsstätte verfügt, die noch vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verhandelt werden muss.

21.03.2023 – Auch nach Ablauf des zweiten Jahres der Spendenaktion möchten wir uns bei allen Spenderinnen und Spendern für die großzügige Unterstützung bedanken! Wir haben mittlerweile 57.500 € eingenommen. Dem stehen jedoch Anwalts- und Gerichtskosten i.H.v. 60.500 € gegenüber. Die Differenz zu den Spendeneinnahmen wird über Mitgliedsbeiträge finanziert.
In zwei vom TMV finanzierten Gerichtsprozessen in NRW sind wir z.Zt. in der zweiten Instanz. Die letztendliche Endscheidung ist noch völlig offen und wird vermutlich erst in einigen Jahren von einem hohen Bundesgericht gefällt werden, sofern die Politik das aktuell in Evaluation (Überprüfung) befindliche Gesetz nicht bis dahin nachbessert.

21.03.2022 – Der TMV bedankt sich bei allen bisherigen Spendern und Spenderinnen für die großzügige finanzielle Unterstützung unserer juristischen Auseinandersetzungen gegen das ProstituiertenSchutzGesetz. In den ersten 12 Monaten der Spendenaktion konnten insgesamt 42.000 € Spenden gesammelt werden, die Spendenhöhe variierte dabei von 5 € bis 1000 €. Dem stehen allerdings mittlerweile über 55.500 € Verfahrens- und Prozesskosten der Mitglieder gegenüber. Die Differenz zu den Spendeneinnahmen wird durch Mitgliedsbeiträge finanziert.

01.07.2021 – Die TMV-Massagepraxis Ayana unterliegt vor dem Amtsgericht Essen. Die Inhaberin Amara Allelein hatte gegen einen Bußgeldbescheid der Stadt Essen geklagt, der erlassen wurde, da sie ihre Massagepraxis nicht als Prostitutionsstätte gem. ProstituiertenSchutzGesetz angemeldet hat. Das Gericht konnte nicht davon überzeugt werden, von einer sehr formalen und übervorsichtigen Interpretation des Gesetzes abzurücken. Das Verfahren geht nun in die nächste Instanz.

21.06.2021 – Der TMV zieht eine erste positive Zwischenbilanz der Spendenkampagne: In den ersten 3 Monaten wurden insgesamt ca. 15.000 € eingenommen. Die Höhe der etwa 180 Einzelspenden reichte dabei von 5 € bis 1000 €. Dem stehen mittlerweile aber über 27.500 € Verfahrens- und Prozesskosten der Mitglieder gegenüber.

21.03.2021 – Der TMV startet eine Spendenkampagne zur Finanzierung von Gerichtsprozessen gegen die Anwendung des ProstituiertenSchutzGesetzes. (Ausführliche Informationen.) Innerhalb der ersten Woche werden damit über 8.000 € eingenommen. Dem stehen jedoch 24.000 € gegenüber, die der TMV bis einschließlich März 2021 bereits an Verfahrens- und Prozesskosten seiner Mitglieder finanziert hat.

03.07.2020 – Das Amtsgericht Stuttgart spricht die TMV-ähnliche bzw. -nahe Tantramassage-Praxis Dakini in Stuttgart von einem Bußgeld frei, da die dort angebotenen Tantramassagen keine sexuellen Dienstleistungen i.S.d. ProstSchG sind (Az.: 4 OWI 25 Js 111521/19).

19.05.2020 – Die Stadt Essen unterliegt erneut vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Die TMV-Massagepraxis Ayana in Essen darf während des ersten Corona-Lockdowns zeitgleich mit anderen körpernahen Dienstleistungen wieder öffnen und muss nicht wie die Prostitutionsstätten geschlossen bleiben. (Ausführlicher Bericht.)

17.01.2020 – Das Oberverwaltungsgericht Münster bestätigt die Ablehnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Kreis Mettmann. Das betroffene TMV-Mitglied ist somit gezwungen, sich gemäß ProstSchG anzumelden. Der Fall ist in der Hauptsache allerdings bis heute (Stand August 2021) nicht entschieden.

29.08.2019 – Eine Tantramassage-Praxis des TMV in Essen gewinnt vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen einen Baurechtsprozess. Das Gericht stellt nach einem Ortstermin in seiner Begründung klar, dass es sich bei der Praxis nicht um einen „bordellähnlichen Betrieb“ handelt. (Ausführlicher Bericht.)

28.08.2019 – Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnt die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Kreis Mettmann ab. Das klagende TMV-Mitglied erhebt dagegen Einspruch vor dem Oberverwaltungsgericht Münster.

17.10.2018 – Die erste Klage eines Mitgliedes des TMV gegen eine Aufforderung zur Anmeldung (unter Androhung von Zwangsgeld) geht an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Gegner ist der Kreis Mettmann.

Seit 2018 – Viele Mitglieder des TMV werden deutschlandweit aufgefordert, sich gemäß ProstSchG anzumelden: Massierende als Prostituierte, Massagepraxen als Prostitutionsstätten und Ausbilder als Prostitutions-Veranstalter. Die Behörden sind dabei i.d.R. inhaltlich überfordert und ziehen sich weitgehend auf formale Argumente zurück.

01.07.2017 – Das ProstituiertenSchutzGesetz (ProstSchG) tritt in Kraft. Der TMV veröffentlicht am selben Tag eine ausführliche und kritische Stellungnahme dazu.