Die außerordentliche Zertifizierung

Die außerordentliche Zertifizierung (AZ) richtet sich an Personen, die bereits über eine umfangreichere Ausbildung (und ggfs. auch Berufserfahrung) in Tantramassage verfügen und die ein TMV®-Zertifikat erlangen möchten, ohne zusätzlich zur bisherigen Qualifikation die kompletten Ausbildungsgänge der TMV-Ausbildungsinstitute absolvieren zu müssen. Sie kann auch der Anbindung von Seminaranbietern im Bereich Tantramassage dienen, die ihren Teilnehmenden den Weg zu einem TMV-Zertifikat ermöglichen möchten und die ggfs. auch den Status eines Ausbildungsinstitutes des TMV anstreben.

Die Durchführung der AZ ist den Ausbildern des TMV vorbehalten. Ein Zertifikat, welches über eine AZ erlangt wurde, ist gleichwertig wie ein Zertifikat nach Abschluss einer regulären Ausbildung bei einem Ausbilder des TMV, berechtigt ebenfalls zum Tragen des Titels „Tantramasseurin TMV®“ bzw. „Tantramasseur TMV®“ und ermöglicht ebenfalls eine Mitgliedschaft im TMV.

Für die außerordentliche Zertifizierung gelten grundsätzlich dieselben Anforderungen wie für die regulären Ausbildungsgänge, es müssen jedoch nicht alle Seminare bei einem Ausbildungsinstitut des TMV absolviert worden sein, Erfahrungen bei anderen Anbietern können also angerechnet werden. Näheres regelt die Ausbildungsordnung.

Bei Interesse an der außerordentlichen Zertifizierung wende dich an einen Ausbilder bzw. eine Ausbilderin des TMV.