Am 21.03.2023 jährt sich die Spendenaktion des Tantramassage-Verbandes zum zweiten Mal. Der TMV unterstützt mit den Spendeneinnahmen diejenigen Mitglieder, die sich gegen die Anwendung des ProstituiertenSchutzGesetzes auf ihre Arbeit juristisch zur Wehr setzen. Dies betrifft Massage-Praxen, aber auch Einzelpersonen. In zwei vom TMV finanzierten Gerichtsprozessen in NRW (Stadt Essen bzw. Kreis Mettmann) sind wir z.Zt. in der zweiten Instanz.
Auch wenn es in den Medien immer mal wieder anders dargestellt wird: Die letztendliche Endscheidung ist noch völlig offen und wird vermutlich erst in einigen Jahren von einem hohen Bundesgericht gefällt werden, sofern die Politik das aktuell in Evaluation (Überprüfung) befindliche Gesetz nicht bis dahin nachbessert. Es gab in den letzten Jahren mehrere für uns positive Entscheidungen einzelner Gerichte, die uns optimistisch stimmen.
Über die Spendenaktion, ohne die wir diese kostspielige Auseinandersetzung nicht führen könnten, haben wir bisher ca. 57.500 € eingenommen. Dem stehen jedoch Anwalts- und Gerichtskosten i.H.v. ca. 60.500 € gegenüber. Die Differenz zu den Spendeneinnahmen wird über die Mitgliedsbeiträge des TMV finanziert.