2022-12 // Gerichtsentscheidung in Berlin

Es gab mal wieder eine für die Tantramassage ungünstige Entscheidung eines örtlichen Gerichtes: Das Verwaltungsgericht Berlin hat in einem Eilverfahren am 17.11.2022 entschieden, dass eine Tantramassage-Praxis in Berlin-Charlottenburg sich nach §12 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) als Prostitutionsstätte anmelden muss. Die Entscheidung im „Eilverfahren“ bedeutet, dass die betroffene Praxis sich bis zur endgültigen Entscheidung im Hauptverfahren, die möglicherweise erst in mehreren Jahren gefällt werden wird, erst mal anmelden muss.

Das Gericht argumentiert dabei im Kern rein formalistisch: Im Rahmen einer kommerziellen Tantramassage kommt es zu sexuellen Handlungen gegen Entgelt, damit sei der Tatbestand der sexuellen Dienstleistung (= Prostitution) erfüllt. Das Gericht zieht sich damit komplett auf den Wortlaut des Gesetzes zurück und auf dessen Absicht, „die sexuelle Selbstbestimmung von Menschen in diesem Tätigkeitsfeld umfassend zu schützen.“ Wie wir es von ähnlichen Entscheidungen her kennen, werden inhaltliche Erwägungen, die zu einer differenzierteren Betrachtung führen könnten, nicht herangezogen. Ganz zu schweigen von der Frage, ob die sexuelle Selbstbestimmung von Tantramasseur:innen überhaupt bedroht ist. Es gab aber auch schon mutigere Gerichte, die einen anderen Weg eingeschlagen und in unserem Sinne entschieden haben!

Die betroffene Praxis ist nicht Mitglied im Tantramassage-Verband e.V. und nach dem Eindruck, den die Website hinterlässt, entspricht sie auch nicht unseren Kriterien. Gleichwohl fühlen wir natürlich mit den betroffenen Masseur:innen, die sich jetzt vermutlich auch persönlich als Prostituierte anmelden oder ihre Tätigkeit beenden müssen.

Der TMV führt aktuell 2 Gerichtsverfahren gegen die Anwendung des ProstSchG auf Mitglieder, die auch schon in die 2. Instanz gehen, beide in NRW. Parallel dazu bringen wir unsere Argumente in den Überprüfungsprozess des Gesetzes ein, der gerade auf politischer Ebene erfolgt. Wir sind optimistisch, dass wir mit unseren klaren Qualitätskriterien, einer hervorragenden Anwältin und der begleitenden politischen Kampagne Erfolg haben werden, auch wenn es vermutlich noch einige Jahre dauern wird.

Pressemitteilung des Verwaltungsgerichtes Berlin vom 07.12.2022