Ein großer Tag für alle, deren Beruf die Tantramassage ist.
Im Verwaltungsgericht Köln kam es diese Woche zu einer richterlichen Entscheidung im Prozess der Tantramassage Ausbilderin Michaela Riedl (AnandaWave) gegen die Bezirksregierung Köln.
Das Gericht hat festgestellt, dass die Tantramassage-Profiausbildung von AnandaWave auf einen Beruf vorbereitet und zwar ordnungsgemäß geregelt und anhand von objektiven Kriterien überprüfbar.
Am Mittwoch, dem 13. Mai 2015 fand der Prozess von Michaela Riedl im Verwaltungsgericht Köln statt. Der Prozess von Olaf Göbel von TantraConnection wird voraussichtlich in Kürze beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen folgen.
Ausgangspunkt waren die Anträge der beiden TMV-Ausbildungsinstitute AnandaWave und TantraConnection auf Befreiung von der Umsatzsteuer nach §4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz (UStG). Nach diesem Paragrafen sind alle Ausbildungsbetriebe von der Umsatzsteuer zu befreien, die auf einen Beruf vorbereiten.
Beide Anträge wurden abgelehnt mit der Begründung, dass es sich hier nicht um einen ordnungsgemäß geregelten und anhand von objektiven Kriterien überprüfbaren Ausbildungsgang handelt.
Das sah die vorsitzende Richterin etwas anders, in dem sie betonte, dass der Tantramassage-Verband (TMV) ganz klare Ausbildungskriterien geschaffen hat, die sehr wohl objektiv beurteilt werden können.
Bei diesem entscheidenden Schritt standen viele Menschen unterstützend hinter Michaela Riedl. Denn die berufliche Anerkennung dieser wundervollen Arbeit ist für viele Menschen eine starke Vision. Dreizehn davon versammelten sich um 10.30 Uhr im Verwaltungsgericht Köln / Saal 2, um dem Beruf Tantramassage ein Gesicht zu geben.
Wir alle sind begeistert von diesem Erfolg. Das ist ein wesentlicher Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz der Tantramassage TMV®.
Ein ausführlicher Pressebericht folgt in Kürze.
Tantramassage TMV® ist eine eingetragene Marke des Berufsverbandes Tantramassage Verband e. V.
Fotos: Antonia Vilos