Vorstand
Bettina Dornics
- erste Vorsitzende des Tantramassage Verbands e. V.
Wiebke Heuchert
- stellvertretende Vorsitzende
Smita, Birgit Stehle
- stellvertretende Vorsitzende
- ehrenamtliche Geschäftsführerin des Tantramassage Verbands e. V.
Leitbild
Präambel
Mit der Berührung in der Tantramassage leisten wir einen Beitrag, die Sinne zu sensibilisieren und den Körper intensiver wahrzunehmen. Das fördert den glücklicheren, tieferen und friedvolleren Kontakt zu sich und anderen Menschen.
Der fließende, kraftvolle Atem darf in der Tantramassage genauso wiederentdeckt werden wie die eigene Lust und der unmittelbare Ausdruck unserer Gefühle.
Ziel und Zwecks der Verbandes
Der Verband dient der Pflege, Erforschung und Verbreitung der Tantramassage als kulturell und sozial wertvolle Fertigkeit ritueller Sinnlichkeit.
Außerdem fördert er die Berufsbildung und unterstützt die ausgebildeten Tantramasseure und masseurinnen in allen Fragen ihrer professionellen Ausübung der Tantramassage.
Die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder in ihren beruflichen Belangen, wie Teambildung, Management und Zukunftsgestaltung, ist genauso wichtig wie die inhaltliche Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Tantramassage.
Der Verband steht auch für die Mitgestaltung kultureller Meinungsbildungsprozesse im Bereich von Sinnlichkeit und Sexualität.
Ethik und Werte
Die Mitglieder des TMV haben die gemeinsame Grundeinstellung, in der die sexuelle Energie als Urkraft, ohne die es kein Leben gäbe, bejaht wird.
Die volle Akzeptanz und Wertschätzung des Frau-Seins, sowie des Mann-Seins bilden die Grundlage.
Wir gehen von der Fähigkeit des Menschen zur Selbstheilung und Entwicklung aus.
Der Tantramassage-Verband e.V. setzt sich dafür ein, dass unsere Gesellschaft nicht nur die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten für eine erfüllte Sexualität schafft, sondern zugleich diese Haltung kultiviert.
Erfüllte Sexualität ist Teil eines gelungenen und guten Lebens.
Dazu dient eine gute Kenntnis der biologischen Aspekte menschlicher Sexualität und die Bejahung von persönlicher Lust und Freude, sowie die Wahrnehmungsfähigkeit, Sensibilität und Kundigkeit im sinnlichen Kontakt mit sich und anderen Menschen.
Die Tantramassage ehrt den Menschen in seiner Gesamtheit von Körper, Geist und Seele. Ihr Ethos lehrt Freude, Würde, Rücksichtnahme, Aufmerksamkeit, Behutsamkeit, Sorgfalt, Offenheit, Achtung vor dem anderen,sowie den Mut und die Fähigkeit, selbstbestimmt Entscheidungen über das zu treffen, was einem gut tut.
Kernkompetenzen
Die Mitglieder im Verband verfügen über ein umfangreiches Wissen der Tantramassage, welches die Verehrung und Erweckung der Sinne genauso berücksichtigt wie Nähe und Geborgenheit.
Regelmäßiger Austausch, Weiterbildung und ein beherzter Umgang im Team prägen den Arbeitsalltag der Mitglieder.
Dadurch bleibt die Arbeit als Tantramasseur/in spannend, herausfordernd und wandlungsfähig.
Der heilenden Wirkung von ganzheitlicher Berührung, unter Einbeziehung des gesamten Körpers, sind wir uns bewußt.
Jedes Mitglied im Verband bereichert das Arbeitsfeld durch seine tantrische und spirituelle Selbsterfahrung.
Wir sind uns unserer eigenen Grenzen und Stärken bewußt und pflegen einen integeren Umgang mit den Grenzen des Massagenehmers.
Qualitätsmanagement
Die Mitglieder verpflichten sich zu integerem Handeln, zur Transparenz ihres Angebots sowie zur Einhaltung der vom Verband vorgegebenen Qualitätsrichtlinien.
Die Mitglieder begleiten und unterstützen in ihren Instituten den/die Masseur/in in seinen/ihren Aufgaben und in seiner/ihrer Haltung zur Massage-Arbeit. Das Absolvieren von regelmäßigen Weiterbildungen und Supervision sind darin ein wichtiger Aspekt.
Die Qualitätsrichtlinien beziehen sich außerdem auf die räumliche Ausstattung, Hygiene, Werbung und den Außenauftritt der Institute.
Definition Tantramassage
Die Tantramassage ist ein umfangreiches Massage-und Verehrungsritual, bei dem der ganze Körper und der Intimbereich auf harmonische und natürliche Art mit einbezogen wird.
Das eigene Potenzial der sinnlich-sexuellen Lebenskraft kann unmittelbar erfahrbar werden und sich weiter entfalten.
Das Ziel der Tantramassage ist ein allgemeines, entspanntes Befinden sowie die orgiastische Energie von Beginn an zu wecken, zu erhalten und im ganzen Körper zu verteilen.
Die Mindestdauer einer Massage beträgt eine Stunde und kann auf 2-3 Stunden ausgedehnt werden und ggf. von zwei Masseur/innen ausgeführt werden.
Eine professionelle Tantramassage ist und bleibt eine Massage und findet innerhalb folgenden klar definierten Rahmens statt:
Die Masseurin / der Masseur treten dem Massageempfänger/in authentisch gegenüber.
Die Masseurin / der Masseur verpflichten sich einer sexuellen Ethik, die weder eine Sehnsucht des Massageempfängers/in ausnutzt, noch ihre/seine eigenen Bedürfnisse einbringt.
Die Masseurin / der Masseur öffnen den Raum, der es dem Massageempfängers/in ermöglicht, seine eigene Sinnlichkeit und sein eigenes sexuelles Empfinden zu erfahren. Im Verständnis der Massage hält er/sie den Rahmen des Geschehens und wahrt im gegenseitigen Respekt die Grenzen
Quellen unseres Wissens und Könnens
Tantra
Die wesentlichen Gedanken des Tantra lassen sich aus den Kernsätzen der indischen Philosophie herleiten. Allerdings befassen sie sich kaum mit abstrakten Spekulationen, sondern erläutern und erklären die praktischen Wege und Methoden, die zur Erleuchtung führen.
Die sexuelle Energie des Menschen wird als natürlicher Ausdruck göttlicher, spiritueller, schöpferischer Kraft und der Körper als Tempel der Seele verehrt und geachtet.
Tantra akzeptiert den Menschen in seiner Ganzheit.
Es verwebt die scheinbaren Gegensätze von Gut und Böse, von Spiritualität und Sexualität, von Körper und Geist und ist somit nondual.
Neotantra
Der Begriff Neotantra entstand im Umfeld von dem indischen Mystiker Osho. Osho war einer der Ersten, der in den 70er Jahren das tantrische Gedankengut für das Verständnis von westlichen Menschen zugänglich machte und somit im Westen etablierte.
Er hat die jahrhundertealten, indischen und tibetischen Schriften, die auch in Asien nur wenigen Eingeweihten zugänglich waren, erläutert und interpretiert.
Neotantra ist eine kreative Mischung aus östlichen Weisheitslehren und westlichen psychotherapeutischen und körpertherapeutischen Ansätzen, die das Ziel haben, die Verbindung zwischen Spiritualität und Sexualität erfahrbar zu machen.
Die Tantramassage wurde von Andro Andreas Rothe in der 70er Jahren kreiert. Seine Massage wurde von verschiedenen neotantrischen Schulen ergänzt und weiterentwickelt.
Weitere Einflüsse stammen vom Theologen und Sexualforscher Dr. Joseph
Kramer in Oakland, Kalifornien (1984). Kramer schuf eine Form spiritueller,
erotischer Körperarbeit, die auf tantrisch-taoistischen Grundlagen beruht
und in erster Linie Atem- und Massagearbeit zum Schwerpunkt hat, wichtiger
Bestandteil dieser Massagearbeit ist die Lingammassage (d. h. die
Massage des männlichen Genitals). In Zusammenarbeit mit Annie Sprinkle wurde
das weibliche Gegenstück dazu die Yonimassage entwickelt. Weitere
theoretische Wurzeln gehen dabei unter anderem zurück auf Wilhelm Reich,
Alexander Lowen und Mantak Chia."
Weitere Quellen:
Das Wissen über Anatomie und Funktionsweise des menschlichen Körpers und seiner Psyche sind unerlässlich und fließen in die Massage mit ein.
Außerdem inspiriert uns das Wissen aus anderen ganzheitlichen Lehren wie z.B.:
- die Meridianlehre aus dem TCM (traditionelle chinesische Medizin)
- Quodoushka (schamanische, spirituelle Sexualität)
- Taoistische Lehren über Sexualität, als Fundament für Gesundheit, Kreativität und Spiritualität
- Körpertypenlehre nach Wilhelm Reich und Alexander Lowen
Ausbildung
Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz.
Tantramasseure/innen haben die Ausbildung entsprechend der Ausbildungsrichtlinien des Tantramassageverbandes e.V. absolviert und sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden.
Mitgliedschaft
Mitglied oder Fördermitglied im Verband können alle natürlichen oder juristischen Personen werden, die sowohl eine vom Verband anerkannte Ausbildung in der Tantramassage abgeschlossen haben und / oder mit dem Verbandszweck übereinstimmen.
Jedes stimmberechtigte Mitglied verpflichtet sich, in einer Arbeitsgruppe des Tantramassage-Verbandes e.V. aktiv mitzuarbeiten.
nach oben ˆSatzung
Satzung des Vereins: Tantramassage Verband e.V. abgekürzt als „TMV"
§ 1 Name und Sitz
(1) Der Verein trägt den Namen "Tantramassage Verband e.V.".
(2) Sitz des Vereins ist Köln
3) Der Verein gibt sich eine Geschäftsordnung.
§ 2 Zweck des Vereins
(1 ) Der Verband ist hauptsächlich auf dem Gebiet der Förderung der Berufsbildung tätig. Er verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
(2) Zweck des Verbandes ist:
(a) Pflege, Erforschung und Verarbeitung der Tantramassage als kulturell und sozial wertvolle Fertigkeit ritueller Sinnlichkeit,
(b) Die inhaltliche Weiterentwicklung und Qualitätssicherung der Tantramassage, sowie die umfassende Interessensvertretung der Tantramassage Institute.
(c) Die Unterstützung der ausgebildeten Tantramasseure und masseurinnen in allen Fragen ihrer professionellen Ausübung der Tantramassage,
(d) Die gegenseitige Unterstützung der Mitglieder des Verbandes in ihren beruflichen Belangen: Teambildung, Management und Zukunftsgestaltung.
(e) Die Mitgestaltung gesellschaftlicher und kultureller Meinungsbildungsprozesse im Bereich
Sinnlichkeit und Sexualität.
(3) Seine Ziele verwirklicht der Verband insbesondere durch folgende Punkte:
(a) Berufsbild und Ausbildung
(i) Der Verband definiert die Tantramassage sowie das Berufsbild des Tantramasseurs / der Tantramasseurin und vertritt dies in der Öffentlichkeit.
(ii) Der Verband definiert einheitliche Ausbildungsstandards, entwickelt diese fortlaufend weiter, sorgt für ihre allgemeine Verbreitung und setzt sie innerhalb der Verbandsgemeinschaft durch.
(iii) Der Verband bietet Interessenten, die mit der Tantramassage beruflich arbeiten wollen, Orientierung und Information.
(b) Qualitätssicherung
(i) Qualitätskriterien für Massage, für den Standard der Räumlichkeiten sowie für den öffentlichen Auftritt der anbietenden Institute werden vom Verband entwickelt, ständig weiterentwickelt und umgesetzt.
(ii) Die Ausbildungsstandards zielen auf eine Vereinbarung der Erfordernisse des Praxisalltags sowie die höchste Qualität der Massage. Die Qualitätskriterien orientieren sich am höchst möglichen Niveau.
(iii) Der Verband setzt sich dafür ein, dass der fachliche Gedankenaustausch sowie die Fortbildung der Masseure und Masseurinnen verbessert wird.
(c) Unterstützung und Vertretung
(i) Der Verband vertritt die Interessen der Tantramasseure, Tantramasseurinnen und Massage-Institute gegenüber Behörden und Medien.
(ii) Der Verband fördert die Markt-Transparenz und Orientierung für interessierte Kunden.
(iii) Der Verband setzt sich für ehrenhafte und integere Berufsübung im Sinne des in der Tantramassage praktizierten Ethos ein. Wirtschaftlicher Erfolg und die Pflege des Ethos können und sollen sich ergänzen, um die Tantramassage fortlaufend weiterzuentwickeln und zu verbreiten.
(iv) Der Verband tritt für eine größere Rechtssicherheit des Berufsbildes ein und gestaltet politische Prozesse zu diesem Zweck aktiv mit.
(d) Kulturelle und gesellschaftliche Aufgaben
(i) Der Verband stellt Expertisen im Bereich von Sinnlichkeit , Eros, Tantra und Sexualität zur Verfügung und fungiert als inspirierende , aufklärende und beratende Anlaufstelle zu Fragen im Bereich von Sexualität und Berührung.
(ii) Der Verband setzt sich dafür ein, dass menschliche Sexualität durch sinnliche Fertigkeiten erweitert und bereichert wird und der gesellschaftliche Umgang mit Sexualität offener, kreativer, informativer und aufgeklärter wird. Entsprechend beteiligt er sich an der öffentlichen Auseinandersetzung in Kultur, Politik und Zivilgesellschaft.
(iii) Der Verband setzt sich für die Sammlung und Verwertung vorliegender und Förderung weiterer Forschung in Theorie und Praxis hinsichtlich einer erfüllenden Sexualität ein.
§ 3 Menschenbild und Ethos
Erfüllte Sexualität ist Teil eines gelungenen und guten Lebens. Dazu gehört nicht nur eine gute Kenntnis der biologischen Aspekte menschlicher Sexualität, sondern auch Selbstbestimmung, die Bejahung von persönlicher Lust und Freude und die Wahrnehmungsfähigkeit, Sensibilität und Kundigkeit im sinnlichen Kontakt mit sich und anderen. Die Tantramassage ehrt den menschlichen Körper und den Menschen in seiner Gesamtheit. Ihr Ethos lehrt Freude, Würde, Rücksichtnahme, Aufmerksamkeit, Behutsamkeit, Sorgfalt, Offenheit, Achtung vor dem anderen, Mut und die Fähigkeit, selbstbestimmt Entscheidungen über das zu treffen, was einem gut tut. Eine Gesellschaft sollte nicht nur die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Möglichkeiten für eine erfüllte Sexualität schaffen, sondern zugleich diese Haltung kultivieren. Auf dieser Grundlage arbeiten die Mitglieder des Verbandes.
§ 4 Vereinsmittel
Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet. Die zur Erreichung seines Zweckes benötigten Mittel erwirbt der Verein durch Beiträge seiner Mitglieder, Spenden und andere Zuwendungen. Den Mitgliedern des Vorstandes im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit entstehende Aufwendungen werden diesen gegen Vorlage der Originalbelege erstattet.
§ 5 Geschäftsjahr
Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
§ 6 Mitgliedschaft
(1) Mitglied oder Fördermitglied im Verband können alle natürlichen oder juristischen Personen werden, die sowohl eine vom Verband anerkannte Ausbildung in der Tantramassage begonnen oder abgeschlossen haben und oder mit dem § 2 angegebenen Verbandszweck übereinstimmen. Weiteren Personen ist eine Mitgliedschaft möglich, wenn es im Interesse des Verbandes ist.
(2) Juristische Personen können im Verband Mitglied werden, soweit sie mit dem Verbandszweck übereinstimmen. Juristische Personen haben auf Mitgliederversammlungen Stimm-und Antragsrecht. Sie können nicht in ein Vorstandsamt gewählt werden.
(3) Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen sein, sofern sie mit dem Verbandszweck übereinstimmen. Sie haben auf dem Mitgliederversammlungen Rede-, aber kein Stimmrecht.
(4) Jedes stimmberechtigte Mitglied verpflichtet sich, in einer Arbeitsgruppe des Verbandes aktiv mitzuarbeiten.
(5) Stimmrechtsübertragungen oder Stellvertretungen bei Mitgliederversammlungen, Mitgliederentscheiden und Vorstandsbeschlüssen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Einzelfall.
(6) Der Aufnahmeantrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich zu stellen.
(7) Über den Aufnahmeantrag entscheidet die Mitgliederversammlung in einer 2/3 Mehrheit.
(8) Die Mitgliedschaft endet
(a) mit dem Tod des Mitglieds
(b) durch schriftliche Austrittserklärung, gerichtet an den Vorstand. Sie ist nur zulässig zum Schluss eines Kalenderjahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist;
(c) Durch Ausschluss aus dem Verein durch Vorstandsbeschluss. Der Ausschluss setzt voraus, dass das Mitglied in erheblichem Maße gegen die Vereinsinteressen verstoßen hat. Das betroffene Mitglied ist vor dem Ausschluss persönlich oder mündlich zu hören. Gegen den Beschluss kann das betroffene Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Erhalt der schriftlichen Entscheidung des Vorstandes Berufung einlegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endgültig.
§7 Organe
Die Organe des Vereins sind
(1) der Vorstand
(2) die Mitgliederversammlung
§ 8 Der Vorstand
(1) Der Vorstand des Vereins besteht aus dem ersten Vorsitzenden und zwei stellvertretenden Vorsitzenden. Gerichtlich und außergerichtlich wird der Verein vom ersten Vorsitzenden vertreten.
(2) Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit der Stimmen erhält. Der Vorstand bleibt solange im Amt bis eine Neuwahl erfolgt. Scheidet ein Mitglied des Vorstandes aus, bestimmt der Vorstand ein Ersatzmitglied bis zur nächsten Mitgliederversammlung, dann wird neu gewählt.
(3) Die Abwicklung der laufenden Vereinsaktivitäten kann vom Vorstand einem Geschäftsführer/einer Geschäftsführerin übertragen werden.
§ 8a besondere Vertreter
(1) Der Vorstand kann für besondere Aufgaben einen oder mehrere besondere Vertreter/innen i.S. des § 30 BGB bestellen.
(2) Die besonderen Aufgabenbereiche lauten:
(a) Kassenführung
(b) Geschäftsführungstätigkeiten
(c) Bürotätigkeiten
(d) Pressebetreuung und Öffentlichkeitsarbeit
(e) Mitgliederbetreuung
(f) Organisation und Durchführung von Veranstaltungen
(g) Technische und redaktionelle Betreuung der Internet-Angebote des Verbandes
(h) Schulungs- und Fortbildungsangebote
(3) Die Vertretungsmacht des Vorstandes wird durch die Bestellung besonderer Vertreter/innen nicht beschränkt. Zum Abschluss von Rechtsgeschäften mit Dritten sind besondere Vertreter/innen nach außen hin ausschließlich mit der schriftlichen Vollmacht durch zwei Vorstandsmitglieder berechtigt. Was die internen Vereinsangelegenheiten und Mitgliedsinformationen betrifft unterliegen sie sowohl während als auch nach ihrer Tätigkeit einer Verschwiegenheitspflicht.
(4) Die besonderen Vertreter/innen berichten dem Vorstand auf Verlangen über Planungen und Ergebnisse ihrer Aktivitäten. Die besonderen Vertreter/innen haben das Recht auf Anhörung bei den Sitzungen des Vorstandes.
(5) Besondere Vertreter/innen können jederzeit durch den Vorstand abberufen werden.
(6) Der Vorstand bleibt in Absatz 2 genannten Tätigkeiten gegenüber der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig.
§ 9 Die Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung ist mindestens 1x jährlich vom Ersten Vorsitzenden unter Einhaltung einer Einladungsfrist von zwei Wochen durch persönliche Einladung mittels Brief oder E-mail einzuberufen. Dabei ist die vom Vorstand beschlossene Tagesordnung mitzuteilen.
(2) Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
(a) Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes und dessen Entlastung:
(b) Genehmigung des Haushaltsplanes für das kommende Geschäftsjahr
(c) Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer alle zwei Jahre
(d) Beschlüße über Satzungsänderung und Vereinsauflösung
(e) Beschlüße über die Berufung eines Mitglieds gegen seinen Ausschluß durch den Vorstand
(f) Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
(3) Satzungs- und Vereinszweckänderungen bedürfen der Zustimmung von ¾ der anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
(4) Beschlußfassungen erfolgen mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit ist der Antrag abgelehnt. Stimmenthaltungen gelten als abwesend.
(5) Die Mitgliederversammlung ist nur beschlußfähig wenn mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.
(6) Der Vorstand hat unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder wenn mindestens 40% der Mitglieder die Einberufung schriftlich und unter Angabe des Zweckes und der Gründe fordern.
(7) Über Beschlüsse ist ein Protokoll zu führen, das vom Versammlungsleiter/ der Versammlungsleiterin und dem Protokollführer und der Protokollführerin zu unterzeichnen ist.
§ 10 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge sind als Monatsbeiträge jeweils zum 1. des Monats im voraus fällig. Über die Höhe der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung.
§ 11 Auflösung des Vereins und Verwendung des Vereinsvermögens
Der Verein löst sich durch Beschluß einer Mitgliederversammlung auf, die gemäß § 9 Abs.1 dieser Satzung zu diesem Zweck einberufen wird. Der Auflösungsbeschluß erfolgt mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Eine schriftliche Stimmabgabe ist nicht möglich. Die Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an Einrichtungen, die steuerlich als gemeinnützig anerkannt sind. Genaueres wird auf der letzten Mitgliederversammlung beschlossen. Für diese Entscheidung genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
nach oben ˆAnforderungen
Allgemeine Anforderungen an die Mitglieder des Tantramassage Verbandes
Präambel
Die Aufgabe von Tantramasseurinnen / Tantramasseure ist es, das Wissen über den Menschen zu vermehren und ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohle des einzelnen und der Gesellschaft einzusetzen. Sie achten die Würde und Integrität des Individuums und setzen sich für die Erhaltung und den Schutz fundamentaler menschlicher Rechte ein.
Verantwortliches berufliches Handeln erfordert hohe fachliche Kompetenz. Tantramasseurinnen / Tantramasseure sind dazu verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden und auf dem neuesten Stand der fachlichen Erkenntnis zu halten. Sie bieten nur Dienstleistungen an, für deren Erbringung sie durch Ausbildung oder fachliche Erfahrung qualifiziert sind. In einem Tätigkeitsfelde, in dem es noch wenig wissenschaftlich anerkannte Standards gibt, orientieren sich Tantramasseurinnen / Tantramasseure am Grundsatz wissenschaftlicher Redlichkeit und überprüfen regelmäßig den Erfolg ihrer Interventionen. Zugleich ergreifen sie alle notwendigen Maßnahmen, um die Wohlfahrt derer, mit denen sie arbeiten, zu schätzen.
Die Richtlinien des TMV e.V. geben verbindliche Regeln für das professionelle Verhalten von Tantramasseurinnen / Tantramasseure vor. Sie finden nicht nur auf berufliche Kontexte im engeren Sinne Anwendung, sondern haben für die Berufsangehörigen in ihrer Eigenschaft als Tantramasseurinnen / Tantramasseure in allen Lebenssituationen bindenden Charakter.
Die gemeinsamen Richtlinien des der TMV e.V. sind Ausdruck des Selbstverständnisses Berufs der Tantramasseurin / des Tantramasseurs. Sie vermitteln den Berufsangehörigen eine gültige Orientierung für ihre praktische Arbeit und setzen Maßstäbe, anhand derer ihre Tätigkeiten öffentlich überprüfbar werden. Auf diese Weise dienen die im folgenden aufgestellten Regeln der inneren Ordnung des Berufsstandes und ermöglichen bei Nichteinhaltung von Normen entsprechende Sanktionen.
Allgemeine Richtlinien für die Ausstattung und Arbeitsweise von Massagepraxen des Tantramassageverbandes
1. Räumliche Ausstattung
Eine Massagepraxis des TMV e.V. muss über separate Geschäftsräume verfügen. Die Räumlichkeiten müssen einen Vorraum bzw. Flur, einen oder mehrere Behandlungsräume, sowie eine benutzungsfähige Dusche und WC haben. Die Behandlungsräume müssen Tageslicht haben, für die übrigen Räume ist dies nicht erforderlich. Die Räumlichkeiten müssen täglich gereinigt werden. Die Massagepraxen des TMV bieten jedem Klienten frische und hygienisch einwandfreie Handtücher und Massagelaken.
2. Werbung und Praxisschilder
Eine Massagepraxis des TMV wird auf der Homepage des TMV gelistet. Dabei werden die feste Adresse sowie der vollständige Name mindestens einer verantwortlichen Person aufgeführt. Die Praxen des TMV sollten ein Praxisschild aufweisen, das sie als alternative Massagepraxen erkennbar macht. Ist dies nicht der Fall, muss zumindest das Klingelschild auf die Massagepraxis hinweisen. Privatwohnungen oder Räume, die nach außen den Anschein von privatem Wohnraum erwecken, sind nicht als Praxisräume des TMV zulässig. Massageanbietern des TMV wird empfohlen, in ihrer Werbung keine aufreizenden und zweideutigen Darstellungen zu verwenden. Werbetexte und Bildmaterial anderer Praxen werden nicht ungefragt verwendet. Die Werbung muss transparente und verbindliche Angaben über Preise und Dauer der Massageangebote ausweisen. Es dürfen keine nachträglichen oder zusätzlichen Gebühren für Massagen erhoben werden.
3. Massagen
Eine Massagepraxis des TMV bietet Tantramassagen an. Die Tantramassage ist eine fundierte Ganzkörpermassage, die den Intimbereich mit einbezieht. Die Klienten empfangen die Massage unbekleidet.
Eine Massagepraxis des TMV kann auch andere Massagetechniken anbieten, wenn diese eindeutig bezeichnet und nicht als Tantramassagen ausgewiesen werden.
Anbieter, die neben Tantramassagen sexuelle Dienstleistungen wie Geschlechtsverkehr oder sexuellen Austausch im weiteren Sinne anbieten, können nicht in den TMV aufgenommen werden. Ebenfalls nicht aufgenommen werden Anbieter, die Massagen unter einer Stunde anbieten, die den Genitalbereich mit einbeziehen.
Ist die Übereinstimmung der Massagetätigkeit eines antragstellenden Instituts mit der Tantramassage unklar, wird dem Antragsteller ein Testbesuch abgestattet. Gegen Erstattung einer Prüfungsgebühr und nach Vorabsprache wird ein vom Vorstand des TMV bestellter Massageklient anonym eine Testmassage absolvieren und dem Vorstand berichten. Die Prüfungsgebühr setzt sich aus den Kosten für eine Massage und einer Fahrtkostenpauschale zusammen.
4. Fortbildung
Massagepraxen des TMV müssen für ihre MitarbeiterInnen jährliche Fortbildungen im Umfang von mindestens 20 Stunden nachweisen. Die Fortbildung muss einen erkennbaren inhaltlichen Bezug zur Tantramassage haben. Die Massagepraxen des TMV berichten dem Vorstand über ihre Fortbildungsaktivitäten. Dies ermöglicht allen Einrichtungen des TMV, langfristige Empfehlungen und Angebote im Fortbildungsbereich zu entwickeln und auf eine Qualitätssicherung der Tantramassage hinzuwirken.
5. Ethische Richtlinien
Die Tantramassage dient dem Wohlbefinden und persönlichen Wachstum des Menschen und ist in ihrer Zielsetzung mit anderen heilkundlichen Anwendungen und Dienstleistungen vergleichbar. Massageanbieter des TMV verpflichten sich zu einem achtsamen und respektvollen Umgang mit ihren Klienten. Tantramasseurinnen/Tantramasseure verpflichten sich selbst gemäß § 203 StGB zu handeln und über alle ihnen in Ausübung ihrer Berufstätigkeit anvertrauten und bekannt gewordenen Tatsachen zu schweigen, soweit nicht das Gesetz Ausnahmen vorsieht oder ein bedrohtes Rechtsgut überwiegt.
Die Massage ist jeder Person zugänglich. Insbesondere darf niemand aufgrund seines Geschlechts, seiner Rasse, Religion oder Herkunft von der Massage ausgeschlossen werden. Auch körperliche Eigenarten wie Körperbehinderungen dürfen nicht dazu führen, dass Klienten von der Massage ausgeschlossen werden.
6. Stellung zu Kollegen und anderen Berufsgruppen
Tantramasseurinnen/Tantramasseure schulden ihren Berufskollegen Respekt und üben keine unsachliche Kritik an deren Berufsausübung. Tantramasseurinnen/Tantramasseure versuchen nicht, durch unlautere Handlungsweisen Kollegen aus ihren Tätigkeitsfeldern zu verdrängen oder ihnen Aufträge zu entziehen. Tantramasseurinnen/Tantramasseure, die standeswidriges Verhalten bei Kollegen zu erkennen glauben, sollen diese zunächst vertraulich darauf hinweisen. Vor Einleitung eines strafrechtlichen Beleidigungs- oder Verleumdungsverfahrens oder eines zivilrechtlichen Abmahn- oder Unterlassungsverfahrens gegen Kollegen sollten Tantramasseurinnen/Tantramasseure zunächst den Vorstand des TMV e. V. anzurufen und dort eine Entscheidung herbeizuführen.
Beschäftigen Tantramasseurinnen/Tantramasseure Kollegen als Angestellte oder freie Mitarbeiter, so haben sie diesen dem Berufsstand und der vereinbarten Tätigkeit angemessene Verträge anzubieten. Beschäftigen Tantramasseurinnen/Tantramasseure Mitarbeiter und Hilfskräfte, so haben sie diesen angemessene Arbeitsbedingungen und der jeweiligen Tätigkeit entsprechende schriftliche Verträge anzubieten.
nach oben ˆMitglied werden
Liebe Kollegin, Lieber Kollege,
Es gibt eine ganze Reihe Themen, bei denen es vorteilhaft ist wenn seriöse Anbieter konstruktiv zusammenarbeiten:
- weitere Ausarbeitung von verbindlichen Qualitätskriterien der Tantramassage
- Bundesweite Pressearbeit
- Empfehlungen und Austausch bezüglich Weiterbildungen
- Jährliche Treffen, Kontakte, Kennen lernen
Wenn du der Ansicht bist, dass du seriöse Tantramassagen anbietest, möchten wir dich hiermit zur Mitgliedschaft einladen. Bitte beachte die Liste der Anforderungen, die jedes Mitglied erfüllen muss. Diese Anforderungen werden von den Mitgliedern laufend weiterentwickelt. Die Tätigkeit des Vereins ist nicht auf die Erzielung von Gewinn ausgerichtet.
Ein guter Verband lebt vom Engagement seiner Mitglieder, daher ist deine Mitarbeit sehr willkommen.
oder Anforderung per Briefpost:
Tantramassage-Verband
c/o Birgit Stehle
Leibnizstr. 16
04105 Leipzig
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