Archiv für den Monat: August 2023

Evaluation Prostituiertenschutzgesetz

2023-08 // Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes

Am 21.08.2023 war ein Teil des Vorstandes des Tantramassage-Verbandes (TMV) beim „Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen e.V.“ in Hannover eingeladen. Dieses interdisziplinär arbeitende Institut wurde vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit der gesetzlich vorgeschrieben Evaluation (Überprüfung) des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) beauftragt.

Die zuständige Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Tillmann Bartsch nahm sich viel Zeit für diesen Termin. Wir bekamen dabei die Gelegenheit, uns und die Tantramassage TMV® ausführlich vorzustellen, die bei der Entstehung des Gesetzes unseres Erachtens komplett übersehen wurde. Wir haben unseren Standpunkt dargelegt, dass das ProstSchG für uns und die Personen, die mit der Tantramassage TMV® arbeiten, keinen Sinn macht und dass wir dazu beitragen, den Blick auf Körperlichkeit und Sexualität zu bereichern, Selbstannahme und Selbstwirksamkeit zu stärken und sexueller Bildung einen Platz in der Mitte der Gesellschaft zu geben.

Das Institut wird in den nächsten Wochen und Monaten weiter persönliche Interviews führen und per Online-Befragung Daten erheben und auswerten, um das weite Gebiet der Prostitution und angrenzender Tätigkeiten besser zu erkunden und die Auswirkungen des ProstSchG darauf zu analysieren. Die Evaluation wird bis 2025 abgeschlossen, die Entscheidung über mögliche Änderungen am Gesetz oder weitere Maßnahmen fällt dann der Deutsche Bundestag.

Auf dem Foto sind zu sehen (v.l.n.r.): Martina Weiser (Ananda, Köln), Michaela Riedl (AnandaWave, Köln), Tamara Tegtmeier (TantraConnection, Essen), Alma Katrin Wagener (Praxis für Psychotherapie, Sexual- & Paartherapie, Minden), Olaf Göbel (TantraConnection, Essen).

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2023-07 // Erfolg für den TMV vor dem Amtsgericht Essen

Die TMV-Massagepraxis Ayana hat vor dem Amtsgericht Essen einen Sieg errungen: Es ging dabei um einen Bußgeldbescheid, der 2020 von der Stadt Essen erlassen wurde, da die Inhaberin Amara Allelein ihre Praxis nicht als Prostitutionsstätte gem. ProstituiertenSchutzGesetz angemeldet hatte. Das Amtsgericht Essen hatte 2021 ursprünglich gegen Frau Allelein entschieden, woraufhin sie eine Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Hamm einlegte, welches die Sache zurück nach Essen verwies. Die aktuelle Essener Richterin schloss sich der Argumentation der Anwältin von Frau Allelein an und kritisierte das ProstituiertenSchutzGesetz: Gerade weil dieses Gesetz den Begriff der Prostitution sehr weit fasse, müsse es eine Prüfung der Verhältnismäßigkeit und damit eine Berücksichtigung des Einzelfalls geben. Im Fall der Massagepraxis Ayana kam die Richterin zu dem Schluss, dass es sich hier nicht um eine Prostitutionsstätte im Sinne des ProstituiertenSchutzGesetzes handele und schloss sich damit einer älteren Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen von 2019 an.
Wir freuen uns sehr über dieses erneute positive Gerichtsurteil und die damit verbundene Anerkennung unserer Arbeit!
Unsere Blicke richten sich jetzt auf das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster, welches über den Fall einer Massagepraxis im Kreis Mettmann entscheiden muss. Die Entscheidung in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf ging 2021 für den Betroffenen und den TMV negativ aus, der Richter kam zu einer anderen Bewertung als seine Gelsenkirchener Kollegen und aktuell die Richterin am Amtsgericht Essen. Ein Termin für die Verhandlung in Münster steht noch aus.
Der TMV ist entschlossen, den gerichtlichen Weg bis zum Ende zu beschreiten, wenn es sein muss bis vor die höchsten Bundesgerichte. Parallel dazu bringen wir unsere Argumente in den Überprüfungsprozess des Gesetzes ein, der gerade auf politischer Ebene erfolgt.
Da v.a. der gerichtliche Weg kostspielig ist und die regulären Einnahmen des Verbandes (Mitgliedsbeiträge) bei weitem überschreitet, freuen wir uns über jede Spende als Unterstützung.

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